Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.08.2014

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Beklagte vermietet gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge. Am 18.02.1988 bewarb sie ihre Fahrzeugvermietung in einer Essener Lokalzeitung. Die Anzeige erfolgte mit dem Hinweis, dass die angegebenen Preise die Mehrwertsteuer beinhalten. Die Klägerin ist eine Mitbewerberin und beanstandet die Werbeangabe „incl. MwSt“ mit ihrer Klage vor dem Landgericht als irreführend, da insoweit mit einer Selbstverständlichkeit geworben werde. Die Klägerin beantragt, der Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu untersagen, in ihrer Werbung darauf hinzuweisen, dass die Preisangabe die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhaltet. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Beklagte ist gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Das Berufungsgericht folgt der Rechtsprechung der...