Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.07.2020

Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist wettbewerbswidrig

Das Werben mit einer provisionsfreien Vermittlung von Mietwohnungen stellt nach der Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ eine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar und ist somit wettbewerbswidrig, so entschied das OLG Brandenburg mit Urteil vom 22.10.2019.Was war geschehen?Die Beklagte betreibt eine Plattform für Immobilienangebote, darunter auch Mietwohnungen. In ihren Angeboten warb sie unter anderem mit der Aussage „Marktplatz für provisionsfreie Immobilien“. Dies tat sie auch in Bezug auf solche Mietwohnungen, für die ihr vom Vermieter ein Vermittlungsauftrag erteilt worden war. Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, sah darin einen Wettbewerbsverstoß aufgrund des Werbens mit einer Selbstverständlichkeit und mahnte die Beklagte ab. Das LG...