In vielen Kaufhäusern ist die Werbung mit attraktiven Rabatten auf bestimmte Produkte oder Warengruppen längst zur gängigen Praxis geworden. Das LG Mainz hat nun mit einem aktuellen Urteil einen weiteren Beitrag zum Verbraucherschutz geleistet und nimmt die Anbieter von Rabatten stärker in die Pflicht. Im vorliegenden Fall sollten Kunden mit dem Slogan "20 % auf ALLE Schuhe in unserer Schuhabteilung, auch auf reduzierte Modelle. Der Rabatt wird an der Kasse abgezogen." zum Kauf von Schuhen animiert werden. Das entsprechende Schild war zwischen den Abteilungen für Schuhe und Sportartikel angebracht.Alleine an der Werbung mit den Rabatten hatten die Richter am LG Mainz nichts auszusetzen. Vielmehr ging es bei der im Urteil ausgesprochenen Rüge um die Platzierung der Anzeige...
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20.01.2016