Das Landgericht (LG) München I hat mit seinem Urteil vom 28.08.2012 unter dem Aktenzeichen 33 O 13190/12 entschieden, dass ein Geschäft nicht mit einer Rabattaktion werben darf, in der mit Preisnachlässen "auf alles" geworben wird, wenn es Artikel gibt, die von dem Preisnachlass ausgeschlossen sind.Ein Gartencenter aus Landshut hatte mit einer Rabattaktion geworben, indem es den Kunden mit zwei Tagen Gültigkeit "10 % auf alles!" versprach.Wie ein Sternchenhinweis zeigen sollte, waren jedoch bestimmte Artikel von der Aktion ausgeschlossen. Namentlich handelte es sich dabei um Artikel, die ohnehin schon preislich reduziert waren sowie um Werbeartikel und Gutscheine.Das Landgericht München I hat nunmehr mit einer einstweiligen Verfügung das Vorgehen des Gartencenters als...
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01.08.2014