Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.03.2018

Werbung mit Preisnachlässen

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 27.07.2017, dass bei Werbung mit Preisnachlässen die Angaben zu den von der Aktion ausgeschlossenen Waren schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmedium selbst zu machen sind. Nur wenn das genutzte Werbemedium räumliche oder zeitliche Beschränkungen aufweise, könne die Information anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Zudem seien die Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen auch im nichtelektronischen Geschäftsverkehr als wesentliche Informationen im Sinne des § 5 a Abs. 2 UGW anzusehen.Verstoß gegen Transparenzgebot durch fehlende Angaben in der Werbeanzeige?Die Beklagte, welche mehrere Einrichtungshäuser betreibt, bewarb in einer Zeitungsanzeige im Ausmaß einer DIN A4-Seite eine baldige...