Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat mit seinem Urteil vom 30.07.2015 unter dem Az. 3 U 93/14 entschieden, dass eine Dosierungsempfehlung in der Werbung für ein Medikament zulassungskonform sein muss, denn sonst wäre die Werbung irreführend. Das ergebe sich aus § 3a HWG.Damit führte die Berufung der Klägerin zur Änderung des Urteils der Vorinstanz (Landgericht Hamburg). Es wurde der Beklagten verboten, für das Medikament V mit einer mehrwöchigen Einnahme in ausschleichender Dosis zu werben.Die Klägerin ist Herstellerin des Medikaments D. Die Beklagte stellt das Medikament V her. Bei den beiden Medikamenten handelt es sich um Antibiotika, mit denen Durchfallerkrankungen durch Infektionen behandelt werden, die durch Krankenhauskeime erfolgt seien. Die Beklagte bewarb ihr...
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09.09.2015