Bei einem Streit zwischen einem Tabakproduzenten und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen urteilte der Bundesgerichtshof am 04. November 2010, dass der Tabakhersteller mit seiner Werbung gegen das Vorläufige Tabakgesetz verstößt.
Auslöser des Rechtsstreits war eine Werbeanzeige, in der der beklagte Tabakhersteller seine Produkte als "Bio-Tabak" beschrieb. Darin sah der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine rechtswidrige Irreführung, da die Werbung annehmen lässt, der Konsum dieser Produkte sei weniger schädlich als der Konsum anderer Zigaretten. Die Bezeichnung "Bio" impliziere auch, der Tabak wäre naturbelassen, würde also ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Das Unternehmen erwiderte, dass der durchschnittliche Verbraucher die Bezeichnung "Bio" nur als Hinweis...
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12.11.2013