Trotz der besonders strengen Vorschriften hinsichtlich Werbeaussagen im medizinischen Fachbereich kommt es dort immer wieder zu Wettbewerbsverstößen. Im folgenden Urteil hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit der Werbung einer Kieferorthopädin für „perfekte Zähne“ befasst und mit Urteil vom 27.02.2020 festgestellt, dass es sich hierbei um ein unzulässiges Erfolgsversprechen im Sinne des Heilungsmittelgesetzes handele.HintergrundBeiden Parteien sind Kieferorthopäden, die im Eilverfahren um eine Werbeaussage der Antragsgegnerin gestritten haben. Diese bewirbt auf ihrer Homepage ein Zahnschienen System, wobei auszugsweise geschrieben worden ist: „x ist eine kostengünstige individuelle Zahnspange für Leute, die wenig Zeit haben und trotzdem perfekte Zähne haben...
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08.09.2020