Der Bundesgerichtshof hat am 10.04.2014 zum Aktenzeichen I ZR 43/13 in der Revisionsinstanz durch Urteil einen Streit um wettbewerbsrechtliche Ansprüche endgültig entschieden.Geklagt hatte eine Gesellschaft, die ein ausschließliches Nutzungsrecht für ein europaweit geschütztes Patent für die Herstellung von Schmuck und Uhren aus Edelstahl ohne Verwendung von Nickel erworben hatte. Die gewerbliche Tätigkeit der Klägerin bestand dabei grundsätzlich darin, verschiedene von ihr erworbene Urheber- oder Patentrechte durch Vergabe von Unterlizenzen wirtschaftlich auszuwerten. Die Klage richtete sich gegen ein Unternehmen aus der Schmuckhandelsbranche und gegen dessen Geschäftsführerin. Den Beklagten wurde vorgeworfen, mit Schmuck gehandelt zu haben, der zwar als „nickelfrei“...
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11.10.2014