Werbehinweise, die für Kunden eines Versandhandels für medizinische Hilfsmittel einen Wegfall von gesetzlichen Zuzahlungen in Aussicht stellen, sind nicht wettbewerbswidrig. Mit einem entsprechenden Urteil wies das Landgericht (LG) Ulm eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs zurück. Bei der Beklagten handelte es sich um die Betreiberin eines Versandhandels für medizinische Hilfsmittel und Diabetikerbedarf. Auf ihrer Webseite warb sie für ihr Unternehmen mit folgenden Aussagen: - "Willkommen in unserem Dr. S.-Shop für Diabetesbedarf. Zuzahlung bezahlen Sie übrigens bei uns nicht, das übernehmen wir für Sie!"- "Die gesetzliche Zuzahlung müssen Sie bei uns nicht zahlen" - "Ein paar Infos über die gesetzliche Zuzahlung: Vorab dürfen wir Ihnen natürlich die erfreuliche Nachricht...
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16.08.2014