In einem Urteil vom 15.01.2019, Az. 3 U 724/18 kam das Oberlandesgericht Nürnberg zu dem Ergebnis, dass die Schaltung von Werbeanzeigen in E-Mail-Postfächern eines kostenlosen E-Mail-Dienstes die Benutzer der Plattform nicht unzumutbar belästige. Somit sei ein solches Verhalten des Werbenden nicht als unzulässig einzustufen.Schaltung von Werbebannern in E-Mail-AccountsDie Parteien sind Mitbewerber auf dem Strommarkt. Streitpunkt zwischen ihnen war die Schaltung von Werbebannern in den privaten Mailboxen von Nutzern eines kostenlosen E-Mail-Dienstes. Die Beklagte benutzte die E-Mail-Accounts für die Präsentation ihrer Stromlieferungsangebote. Es handelte sich hierbei jedoch nicht um die direkte Einbindung eines Werbebanners und um einen direkten Link auf die Internetpräsenz der...
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07.06.2019