Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.07.2014

Werbung für ein Arzneimittel mit Testergebnis

Die Werbung für ein Arzneimittel mit einem Gesamturteil einer Zeitschrift stellt eine unzulässige Empfehlungswerbung dar und kann irreführend sein. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil (Az. 6 U 24/14) vom 22.5.2014 festgestellt. Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das am 15.1.2014 verkündet worden war. Der Aufhebungsantrag der Antragsgegnerin wurde vom OLG Frankfurt zurückgewiesen. Beim Antragsteller handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Er hat es sich gemäß seiner Satzung im Interesse seiner Mitglieder zur Aufgabe gemacht, die Lauterkeit bei der Werbung für Arzneimittel und Medikamente zu überwachen. Die Antragsgegnerin ist Herstellerin von Pharmaprodukten und warb im September 2010 in einer Zeitschrift für ein...