Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.09.2015

Werbung für Therapie zur Behandlung des “KISS-Syndroms”

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im März 2015, dass die Werbung für eine sogenannte „manuelle Therapie“ zur Behandlung des KiSS-Syndroms zu unterlassen sei, da keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Behandlung vorliegen.KiSS ist die Abkürzung für Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung. Dabei handelt es sich nach Ansicht mancher Vertreter der Alternativmedizin um ein Krankheitsbild, das zu Störungen der Körperhaltung bei Säuglingen und Kleinkindern aufgrund eines Geburtstraumas führt. Die Existenz dieser Störung ist wissenschaftlich nicht anerkannt, auch wenn Vertreter der sogenannten „manuellen Therapie“ diese Krankheit häufig diagnostizieren und behandeln. Bei der „manuellen Therapie“ handelt es sich um eine Form der Behandlung...