Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.01.2014

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Das OLG Hamm hat eine Entscheidung bezüglich der Werbeversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln getroffen. Danach ist es ein unzulässiger Verstoß gegen das UWG, mit positiven gesundheitlichen Wirkungen des Nahrungsergänzungsmittels auf bestimmte Körperfunktionen (im vorliegenden Fall der Gelenkgesundheit) zu werben, wenn diese wissenschaftlich nicht ausreichend durch anerkannte Studien belegt sind. Hintergründe der Entscheidung  Im vorliegenden Fall hat die Beklagte ein Produkt vertrieben, das mithilfe von Bestandteilen wie Weihrauch, Weidenrinde und Teufelskralle laut Werbeaussagen die Gelenkfunktion unterstützen solle. Außerdem wurde durch die Werbeaussagen auf der Internetpräsenz für das Nahrungsergänzungsmittel der Eindruck erweckt, dass das Mittel...