Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.09.2015

Werbung für Leistungen als "Datenschutzbeauftragter"

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Beschluss vom 28.11.2008 unter dem Az. 25 U 114/08 entschieden, dass eine Werbung unlauter ist, wenn der Werbende für eine Dienstleistungen wirbt und dabei den Eindruck erweckt, dass es für den Empfänger eine Verpflichtung gebe, die beworbene Dienstleistung auch zu beanspruchen. In dem vorliegenden Fall geht es um Meldepflichten und Datenschutz im Zusammenhang mit einer Arztpraxis. In diesem Sinne Fehlvorstellungen zu erzeugen, stelle eine unsachliche Einflussnahme und Irreführung dar.Damit hat das OLG Frankfurt am Main die Berufung des Beklagten mangels Aussicht auf Erfolg durch Beschluss zurückgewiesen. Die Rechtssache habe nämlich keine grundsätzliche Bedeutung und erfordere kein Urteil.Die Berufungsbegründung...