Frankfurter Oberlandesgericht stuft Werbung für angeblich „gesundheitlich absolut unbedenkliche“ E-Zigaretten als unzulässig ein.
Das OLG Frankfurt /M. entschied als Folgeinstanz in einer Streitsache, die bereits das Landgericht Frankfurt/M. (LG Frankfurt, Az. 2-6 O 250/12) beschäftigt hatte. Ein Wettbewerbsverband hatte als Kläger von einem Unternehmen, das so genannte „E-Zigaretten“ („Elektrische Zigaretten“, „Elektronische Zigaretten“ ) vertreibt, das Unterlassen von insgesamt zehn Werbeaussagen verlangt. Bei dem vertriebenen und beworbenen Produkt handelt es sich um ein in der äußeren Form Tabak-Zigaretten ähnelndes, elektrisch beheiztes Gerät, bei dem durch Verdampfung aromatische Dünste freigesetzt werden. Dabei entsteht Aerosol, dass vom E-Raucher...
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14.07.2014