Rechtsanwälte sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit besonderen berufsrechtlichen Regeln unterworfen. Dazu zählt unter anderem die Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer. Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammern gehört die Überwachung der von der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgeschriebenen berufsrechtlichen Vorschriften. Bei Verstößen gegen diese Regeln können die Rechtsanwaltskammern zum Beispiel eine aktenkundig werdende Rüge aussprechen. Akzeptiert der betreffende Anwalt diese Rüge nicht, steht ihm der Weg zum Anwaltsgericht (AnwG) frei. Diesen Weg beschritt ein Rechtsanwalt aus dem Kölner Umland, der von der RAK (Rechtsanwaltskammer Köln) wegen standeswidriger Werbung gerügt worden war. Anders als noch vor einiger Zeit, in der der Eigenwerbung von...
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01.02.2015