Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.01.2014

Werbung bei Buch-Neuausgabe

Bei einer leicht veränderten Neuauflage eines Buches darf dieses nicht so beworben werden, dass der Eindruck entsteht, es sei identisch mit der Ursprungsauflage  Bringt ein Verlag ein Buch in einer Neuauflage heraus, und weicht dieses in einigen Teilen von der Ursprungsausgabe ab, so darf der Verlag nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um eine inhaltlich identische Ausgabe. Abweichungen im Format sind hingegen zulässig. Auch die Nutzung des Originalcovers erscheint unbeachtlich. Hintergrund war die Neuausgabe eines Fotokunstbuches, welches in der Erstausgabe lediglich in einer eng begrenzten Menge editiert wurde, die entsprechend einen exorbitanten Preis hatte. In der 10 Jahre später erscheinenden Neuauflage wurden jedoch 74 der insgesamt 398 Fotos durch andere Werke...