Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.05.2015

Werbung als “spezialisierter Rechtsanwalt” u.U. wettbewerbswidrig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil (Az. 6 U 3/14) vom 30.04.2015 entschieden, dass es rechtwidrig ist, wenn ein Anwalt mit der Formulierung „spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ wirbt. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte weder ein Fachanwaltstitel vorzuweisen noch die Voraussetzung für die Verleihung dieses Titels. Für das Gericht lag eine Verwechslungsgefahr vor. Potenzielle Kunden könnten die Bezeichnungen „Spezialist“ und „Fachanwalt“ verwechseln. Keine Gefahr dieser Art erkannte das Gericht bei Formulierungen wie „die Kanzlei X hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert“ oder „Frau X spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht.“ Nach Auffassung des Gerichts komme es bei der Beurteilung stets auf den genauen Kontext der...