Die Werbung des Mobilfunkanbieters Vodafone „Sky für unterwegs“ im Zusammenhang mit der Aussage „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ ist irreführend und damit somit wettbewerbswidrig. Dies stellte das LG Düsseldorf in einem Urteil vom 10.10.2014 (Az. 38 O 25/14) fest und untersagte daher Vodafone die weitere Verwendung dieser Werbeaussagen gegenüber Verbrauchern.Vodafone hatte dabei für das Angebot „Sky für unterwegs“ geworben und in diesem Zusammenhang die Aussage „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ getroffen. Als Preis für das Angebot wurde „12,95 € mtl. mit 2 GB Datenvolumen on top“ genannt. Der Mobilfunkanbieter hatte ferner in seiner Angebotsbeschreibung als Technologien für die Übertragung und den Empfang der Spiele UMTS, LTE und WLAN...
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08.11.2014