Das Landgericht (LG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 10.02.2016 unter dem Az. 2-06 O 337/15 entschieden, dass eine Gesundheitswerbung für einen Kinderpudding der Marke "Alete Milch Minis" gegen das Gesetz verstößt.Damit hat das LG Frankfurt die Beklagte zur Unterlassung verurteilt, für den Pudding „Alete Milch Minis" auf der Verpackung mit Aussagen zu werben, die auf die Wichtigkeit bestimmter Inhaltsstoffe hinweisen, nicht jedoch zugleich darauf, dass die Puddinge kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind. Geklagt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen gegen die Beklagte, die das Produkt „Nestle Alete Milch Minis Schoko" vertreibt. Das Produkt ist für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt. Die Angabe auf der Packung „Calcium wird für ein...
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22.03.2016