Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.09.2015

Werbeschilder auf Kraftfahrzeuganhängern

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt geschäftliche Handlungen, die die Interessen der Verbraucher, Konkurrenten und anderer Marktteilnehmer auf unzulässige Weise beeinträchtigen können. Einige Beispiele für solche geschäftlichen Handlungen sind in § 4 UWG explizit aufgeführt. Neben gezielten Behinderungen, der Ausnutzung von Zwangslagen oder der Verunglimpfung von Geschäftspartnern findet sich in § 4 Nr. 11 UWG die Bestimmung, dass das Zuwiderhandeln gegen eine gesetzliche Vorschrift, die unter anderem dazu vorgesehen ist, das Verhalten der Marktteilnehmer zu regeln, verboten ist. Im Einzelfall ist oft streitig, ob eine Gesetzesvorschrift eine Marktverhaltensregelung überhaupt enthält. Der BGH hat in einem Urteil aus dem Jahr 2006 festgestellt, dass...