Meine Angebote an die Deutsche Telekom, Evonic, Fly Emirates und Gazprom bezüglich eines Werbeplatzes auf meiner mehr oder weniger kleidsamen Anwaltsrobe sind bis dato erfolglos verlaufen. Nun ist der Werbeplatz auf diese Weise günstig zu erwerben. Spaß beiseite! Eine Anwaltsrobe ist kein Fussballtrikot – auch nicht für Eigenwerbung. Das hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden, nachdem ein Rechtsanwalt seine Robe im Schulterbereich wie aus dem Bild ersichtlich hatte besticken lassen. Der Rechtsanwalt fragte bei der Rechtsanwaltskammer Köln unter Beifügung eines Bildes an, wie die berufsrechtliche Zulässigkeit durch die Kammer eingeschätzt werde. Die Kammer kam zu der Einschätzung einer unzulässigen Werbung gem. § 43b BRAO i.V.m § 6 Abs.1...
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16.07.2015