Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.01.2019

Werbender muss DSGVO-Einwilligung nachweisen

Mit Urteil vom 13.09.2018, Az. 2-03 O 283/18 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass ein Friseursalon gegen das Kunsturhebergesetz sowie die Datenschutzgrundverordnung verstoße, wenn dessen Kunden bei der Behandlung fotografiert und gefilmt werden und die Aufnahmen auf der Facebook-Fanpage des Salons gepostet werden, ohne dass der Kunde seine Einwilligung hierzu erteilt hat. Daher komme dem Kunden für einen solchen Fall ein Unterlassungsanspruch infolge einer Persönlichkeitsverletzung zu. Fotos und Videoaufnahme während Friseurbesuch Grund für den Rechtsstreit war ein von der Verfügungsbeklagten veröffentlichtes Video, auf dem die Verfügungsklägerin klar und eindeutig erkennbar zu sehen war. Diese Aufnahme entstand im Rahmen eines Besuchs im Friseursalon der...