Das Landgericht (LG) in Wuppertal hatte mit seinem Urteil vom 21.07.2015 unter dem Az. 11 O 40/15 über den Fall eines Werbeprospekts zu entscheiden. In diesem Prospekt befanden sich eine Antwort- und eine Bestellkarte. Diese waren ohne die erforderliche Widerrufsbelehrung und auch ohne ein Muster-Widerrufsformular geblieben. Das Landgericht Wuppertal entschied: So geht es nicht. Stattgegeben hat es damit einer Klage der Wettbewerbszentrale, die damit eine Musterklage zur Umsetzung der VRRL (Verbraucherrechtelinie) auf den Weg bringen wollte.Die Wettbewerbszentrale ist der Ansicht, dass diese Klage wichtige Fragen für die Wirtschaft klärt. Es geht immerhin um Rechtssicherheit bezüglich der VRRL. Nunmehr hat die Wettbewerbszentrale ihr Ziel erreicht und hat verkündet, dass in der...
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12.08.2015