Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Rahmen einer Vorlagefrage am 04.10.2018, dass eine Person, die auf einer Website Verkaufsanzeigen veröffentliche, nicht automatisch auch Gewerbetreibender sei. Allerdings könne die Tätigkeit als "Geschäftspraxis" eingestuft werden, wenn die Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handele.Ab wann ist ein Verkäufer „Gewerbetreibender“?Auf einer Online-Plattform erwarb ein Verbraucher eine gebrauchte Armbanduhr. Später stellte er fest, dass die Uhr nicht die in der Anzeige beschriebenen Eigenschaften aufwies. Daher teilte er der Verkäuferin der Uhr, die unter Pseudonym auftrat, seinen Widerruf mit. Die Verkäuferin lehnte die Rückabwicklung des Geschäfts jedoch ab. Daher legte der Käufer...
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12.12.2018