Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat mit seinem Beschluss vom 30.07.2014 unter dem Az. 8 W 388/13 entschieden, dass ein Gutachter als befangen gilt, wenn er einem Anwalt einen Vogel (oder sonstige kränkende Gesten) zeigt.Damit lehnte das OLG die Beschwerde der Gutachterin gegen den Beschluss der Vorinstanz (17. Kammer des LG Stuttgart vom 05.11.13 unter dem Az. 17 O 65/13) ab.Das Verfahren führt nicht zu einer Belastung der betroffenen Personen mit Gerichtskosten. Auslagen wurden nicht erstattet.Das LG Stuttgart hatte zuvor entschieden, dass dem Antrag des Klägers auf Ablehnung des Gutachters wegen Besorgnis der Befangenheit stattgegeben wird.Dieser Antrag sei begründet und müsse dazu führen, dass der Gutachterin keine Vergütung für die Erstellung des...
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19.10.2014