Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 05.04.16 unter dem Az. 11 U 113/15 entschieden, dass ein Computerprogramm weitergegeben werden darf, wenn dieses "erschöpft" ist. Die Weitergabe des Datenträgers und des Produktschlüssels ist legal, sofern der Verkäufer keine Kopie des Computerprogramms zurückbehält. Kopien müssen dem Erwerber überreicht oder unbrauchbar gemacht werden. Die Voraussetzung der Erschöpfung liegt in der Regel in der erstmaligen Einräumung des Nutzungsrechts gegen Entgeltzahlung im Europäischen Wirtschaftsraum. Dies müsse sorgfältig geprüft werden, weil davon abhinge, ob Ansprüche bestehen. Damit hat das OLG auf die Berufung des Beklagten das Urteil der Vorinstanz teilweise geändert.Der Verfügungsbeklagten wird es...
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26.05.2016