Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 28.10.2014 geklärt, dass Fluggesellschaften ihren Kunden grundsätzlich untersagen können, Prämien aus Vielfliegerprogrammen zu veräußern (BGH, Urteil vom 28.10.2014 Az.: X ZR 79/13). Die Lufthansa AG hatte einem Kunden die Mitgliedschaft in ihrem Vielfliegerprogramm "Miles & More" fristlos gekündigt, nachdem er seine daraus erhaltenen Prämien-Flugtickets an einen Dritten verkauft hatte. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft war ausschließlich die unentgeltliche Weitergabe der Prämien an Verwandte und Freunde gestattet. Gegen die Kündigung zog der Vielflieger vor Gericht. Er verlangte Schadensersatz und die Feststellung, dass die entsprechende Klausel in den AGB der Lufthansa für ihn nicht...
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09.02.2015