Das Landgericht (LG) Trier hat mit seinem Beschluss vom 08. Juli 2015 unter dem Az. 7 HK O 41/15 entschieden, dass Sulfite im Wein angegeben werden müssen, wenn der Sulfitgehalt einen bestimmten Grenzwert von 10 mg/kg bzw. 10 mg/l überschreitet. Auf den Etiketten der Weine sind Sulfite stets angegeben bzw. anzugeben. Ein Verbraucher jedoch, der seine Weine online bestellt, z.B. über Plattformen wie eBay, kann die Flaschenetiketten naturgemäß aus der Ferne nicht lesen. Es muss daher auch in der Artikelbeschreibung oder sonstigen Werbung auf eventuelle Sulfite in den Weinen hingewiesen werden.Damit hat das LG Trier wegen besonderer Dringlichkeit der Sache im Eilverfahren und ohne mündliche Verhandlung den Antragsgegner zur Kennzeichnung des Weines in seinen Verkaufsangeboten...
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21.09.2015