Auch im Bereich der Werbung für Kraftfahrzeuge gilt es, eine Vielzahl von Informationspflichten zu beachten, die daran anknüpfen, ob der Autohersteller für ein bestimmtes Model oder eine komplette Baureihe ohne nähere Typenbezeichnung wirbt. Die Richter des Bundesgerichtshofes als Revisionsinstanz haben mit ihrem Urteil geklärt, wie der Begriff „Modell“ rechtsfehlerfrei zu definieren ist. Ferner sind sie zu dem Entschluss gekommen, dass Automobilhersteller in Deutschland keine Verbrauchsangaben zur Motorisierung machen müssen, wenn sie eine komplette Baureihe bewerben.Die Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe, ist gegen die streitgegenständliche Werbung des Autoherstellers Daimler vorgegangen, weil er in seiner Werbung betreffend die Baureihe SKL keine Angaben über den...
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03.03.2015