Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.08.2015

Wann liegen neue Personenkraftwagen vor?

Der Bundesgerichtshof hat im März 2015 entschieden, dass zur Beurteilung, ob ein Automobil als Neu- oder als Gebrauchtwagen verkauft wird, objektivierbare Umstände zu erwägen sind. Zu diesen Umständen können beispielsweise die Dauer der Zulassung und die Laufleistung des Wagens gerechnet werden.Im vom BGH verhandelten Fall ging es um einen Händler für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, der im Februar 2012 ein Inserat veröffentlicht hatte, in dem er einen Seat Ibiza anbot. In der Anzeige wurden Angaben zu Fahrzeugtyp, Monat und Jahr der Erstzulassung sowie Fahrleistung gemacht: „Ibiza ST 1.4i, 04/11, 63 kW, 200 km.” Die Anzeige enthielt allerdings keine Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen. Ein Verbraucherschutzverein klagte daraufhin gegen den Händler, da es...