Viele Unternehmen werben damit, besonders qualifiziert zu sein, indem sie auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken können. Dies steht in der Regel für den Verbraucher für vertiefte Kenntnisse auf dem beworbenen Gebiet, Zuverlässigkeit und Beständigkeit. Demnach ist eine solche Werbung auch geeignet, die Entscheidung des Verbrauchers zu beeinflussen, gerade dieses Unternehmen auszuwählen. Insofern ist das Werben mit jahrelanger Erfahrung auch wettbewerbsrechtlich relevant. Nun hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in einer am 25.05.2021 ergangenen Entscheidung dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit jahrelanger Erfahrung auch zulässig ist.HintergrundDie Beklagte vertreibt Whirlpools und hatte für ihre Produkte mit den Folgenden Formulierung...
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13.04.2022