"Feiern verboten" - unter diesem Motto müssen Fußball-Fans nun dem Ende der WM entgegensehen. Das Berliner Amtsgericht (AG) Neukölln hatte sich mit einem gerade für den als "Problembezirk" bekannten Stadteil ungewöhnlichen Fall zu beschäftigen.
Bemerkenswert ist der Fall vor allem deshalb, weil Lärm in dem Berliner Stadtteil alles andere als unüblich ist. Das Gericht untersagte nun im Rahmen eines Eilverfahrens, Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft mit lautem Gegröhle nach 22 Uhr zu begleiten. Der Beschluss erging am 25.06.2014 unter dem Aktenzeichen 17 C 1004/14.
Entschieden wurde über die "außerordentliche" Lärmbelästigung im Zuge eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens in einem Nachbarschaftsstreit. Das Gericht verbot nun den Nachbarn der...
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29.06.2014