Das Amtsgericht (AG) in Darmstadt hat mit seinem Urteil vom 25.06.2014 unter dem Aktenzeichen 303 C 243/13 entschieden, dass das vorzeitige Beenden einer eBay-Auktion zulässig sein kann.
Der Kläger begehrt Erfüllung, hilfsweise Schadensersatz aus einem Vertrag, der im Rahmen einer Verkaufsaktion bei eBay zustande gekommen sein soll.
Der Beklagte stellte bei eBay einen Rückwärtskipper zum Startpreis von 1 Euro ein, die Laufzeit betrug 10 Tage. Der Wert sollte 2350 Euro sein. Am nächsten Tag hat der Beklagte die Auktion beendet und alle Angebote gestrichen.
Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger Höchstbietender bei einem Artikel.
Der Kläger forderte den Beklagten zuerst per E-Mail und dann mittels anwaltlichen Schreibens auf, ihm den Artikel, einen "Rückwärtskipper"...
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24.07.2014