Wer ein KFZ bewirbt, ist laut PKW-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) gesetzlich verpflichtet, in der Werbung Angaben über C02-Ausstoß und den Kraftstoffverbrauch machen. Das gilt auch, wenn für das KFZ in einem Videoclip Werbung gemacht wird. Das Landgericht (LG) Wuppertal fällte am 31. Oktober 2014 ein entsprechendes Urteil (Az. 12 O 25/14).Als Kläger trat ein Umwelt- und Verbraucherschutzverband auf, der eine Autohändlerin hatte abmahnen lassen. Diese hatte auf ihrer Internetpräsenz drei Fahrzeuge der Marke Renault unter Angabe der Motorleistung beworben, ohne die Werte für CO2-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch zu benennen. Der Abmahnung hatte der Kläger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit folgender Formulierung beigefügt: “es künftig zu...
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26.01.2015