Es ist unzulässig, bei Buchung eines Fluges eine sofortige Vorauskasse in voller Höhe des Flugpreises zu verlangen. Die weitere Verwendung einer solchen Vertragsklausel untersagte das Landgericht Frankfurt. Denn die Klausel benachteiligt Kunden in unangemessener Weise gegenüber der Fluggesellschaft.
Geklagt hatte eine Verbraucherschutzzentrale. Sie berief sich auf die Regelungen des BGB und hielt die Klausel für sachlich nicht gerechtfertigt. Dazu verwies sie auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Pauschalreisen. Die Fluggesellschaft argumentierte dagegen, dass Vorauszahlungsklauseln weltweit und in verschiedenen Branchen absolut üblich seien. Im Bereich der Luftbeförderung gebe es entsprechende Empfehlungen internationaler Organisationen wie der IATA. Außerdem...
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10.04.2014