Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.03.2013

Vollziehung eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses

Auch wenn es unter Umständen möglich gewesen wäre, einen mittlerweile bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft erfolgreich anzufechten, kann ein bei der Abstimmung unterlegener Eigentümer den Vollzug durch den eingesetzten Verwalter nicht mit der Begründung verhindern, dass der Beschluss falsch sei und nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche. 

Urteil des BGH vom 03.02.2012

V ZR 83/11

WM 2012, 399

RdW 2012, 751