Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.04.2015

Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Urschrift

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 17.02.2015 unter dem Az. 11 U 56/14 entschieden, dass die Zustellung einer einstweiligen Verfügung auch dann wirksam erfolgt ist, wenn lediglich eine Kopie in Schwarzweiß (trotz farbiger Unterschrift und einem farbigem Lichtbild) zugestellt wird.Das gilt jedenfalls dann, wenn der Inhalt und die Reichweite der Verfügung trotzdem zweifelsfrei erkennbar sind.Es sei auch nicht die Reichweite der Verfügung verändert, nur weil der Beschluss in Schwarzweiß kopiert wurde. Denn im vorliegenden Fall war offenkundig, dass nicht die Veröffentlichung eines Fotos in Schwarzweiß, sondern diejenige eines Farbfotos unterlassen werden sollte.Auf Berufung der Klägerin änderte das OLG das Urteil der Vorinstanz (Landgericht...