Die Betreiberin eines Erotik-Nachtclubs weigerte sich auch nach mehrfacher Aufforderung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, einige Fragen zum Betrieb von Überwachungskameras in seinem Etablissement zu beantworten. Das Verwaltungsgericht Mainz hielt es hier für angemessen, dass ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt wurde.Strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Kameraüberwachung Das betroffene Tanzlokal bietet neben erotischen Tanzvorführungen auch andere sexuelle Dienstleistungen an. Sowohl an der Außenfassade als auch im Innenraum und den Separees waren Videokameras zur Überwachung installiert. Bei der Staatsanwaltschaft lief gegen die Nachtclub-Betreiberin ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des...
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19.12.2019