Die Berechnung eines besonderen Entgelts für die Erstellung von Rechnungen auf Papier ist grundsätzlich rechtswidrig. Dies stellte das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 29.01.2015 (Az. I-6 U 82/14) fest und erklärte damit eine entsprechende Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkunternehmens Vodafone für unwirksam. Vodafone hatte dabei im Vorfeld des Verfahrens in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstellung einer Rechnung auf Papier ein Entgelt in Höhe von 1,50 € pro Rechnung veranschlagt. Lediglich der Erhalt einer Rechnung in elektronischer Form war für den Kunden ohne weitere Kosten möglich. Gegen diese vertragliche Bestimmung richtete sich die vorliegende Klage des Klägers als eingetragener Verbraucherschutzverein. Der Kläger machte...
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04.03.2015