Das Amtsgericht (AG) in Kerpen hat mit seinem Urteil vom 10.04.2017 unter dem Az. 102 C 297/16 einer fristlosen Sperrung eines Nutzeraccounts in einem Internetforum eine Absage erteilt. Das Gericht verurteilte den beklagten Forenbetreiber, den Account des Klägers wieder freizuschalten.Der Beklagte betreibt ein Forum zum Thema Drohnen. Interessierte Personen können sich unter Einverständniserklärung zu den Nutzungsbedingungen dort registrieren. Die Nutzungsbedingungen beinhalten ein Verbot von Werbung. Der Kläger registrierte sich am 09.11.15 für das Forum und erkannte die Nutzungsbedingungen an. In der Folgezeit verfasste er mehr als 900 Beiträge, die sich auch mit Drohnen eines bestimmten Herstellers befassten. Ein anderer Forennutzer fasste dies als Werbung auf und kommentierte...
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13.06.2017