Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.07.2014

Vier Monate zuwarten im Eilverfahren ist zu viel

Tatbestand Die Verfügungsklägerin macht gegenüber der Verfügungsbeklagten wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Verfügungsbeklagte bietet über das Internet, u.a. über "ebay" auch Spannungstestgeräte an, um sie auch an Verbraucher abzugeben. Die Verfügungsklägerin, eine Wettbewerberin der Verfügungsbeklagten, erwarb von letztgenannter ein Spannungsmessgerät. Danach ergab sich für die Verfügungsklägerin der Verdacht, dass die Lötverbindungen in dem von der Verfügungsbeklagten veräußerten Gerät einen erhöhten Bleigehalt aufweisen. Am 03.01.2014 kaufte die Verfügungsklägerin von der Verfügungsbeklagten ein Spannungsmessgerät mit der Bezeichnung "___". Jenes Gerät wurde der...