Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.03.2016

Video-Türspion in Mehrparteienhaus

Das Amtsgericht (AG) in Bergisch Gladbach hat mit seinem Urteil vom 03.09.2015 unter dem Az. 70 C 17/15 entschieden, dass in einem Mehrfamilienhaus kein digitaler Türspion an der Wohnungstüre installiert werden darf. Denn die Verwendung eines solchen Geräts stellt einen widerrechtlichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der anderen Miet-Parteien dar, wenn die Kamera Bereiche erfasst, die nicht dem Wohnungseigentümer gehören. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kamera permanent überwacht oder nur bei Betätigung der Türklingel. Es verstößt bereits dann gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn Mieter und die anderen Eigentümer durch das Vorhandensein der Türkamera einem Überwachungsdruck ausgesetzt sind. Damit hat das AG die Beklagte verurteilt, die Kamera im Eingangsbereich...