Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Videoüberwachung in einem Fitnessstudio beschäftigt sich das Urteil des LG Koblenz vom 19.12.2013. Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hatte mehrere der von dem Fitnessstudio verwendeten Klauseln in den AGB beanstandet. Unter Anderem fand sich in den Mitgliedsverträgen eine Klausel, wonach es dem Fitnessstudio gestattet war, Teilbereiche zur Erhöhung der Sicherheit Video zu überwachen und diese Aufnahmen auch zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten zu speichern.
Der vzbv sah hierin einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre der Mitglieder und eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Da die Klausel nicht festlege, in welchen Teilbereichen die Videoüberwachung erfolge und auch keine...
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28.01.2014