Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.11.2020

Videoüberwachung in Arztpraxis nicht zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied mit Urteil vom 27.03.2019, dass die Videoüberwachung in einer Arztpraxis, die ungehindert betreten werden könne, strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliege. Eine Videoüberwachung könne nur berechtigt sein, wenn die Arztpraxis auf die Videoüberwachung angewiesen sei und diese dem Schutz vor Straftaten diene.Darf ein unbesetzter Empfangstresen per Videoüberwachung überwacht werden?Klägerin war eine Zahnärztin, Beklagte der brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte. Die Arztpraxis der Klägerin konnte von jedermann durch Öffnen der Eingangstür ungehindert betreten werden. Ihr Empfangstresen war nicht besetzt. Daher brachte sie oberhalb des Empfangstresens eine Videokamera an. Diese übertrug in Echtzeit Bilder...