Der Bundesgerichtshof hat am 25.06.2015 zum Aktenzeichen IX ZR 199/14 einen insolvenzrechtlichen Streit durch Urteil in der Revisionsinstanz entschieden. Die Klägerin hat dem Beklagten Räume zum Betreiben einer Versicherungsagentur vermietet. In ihrer Eigenschaft als Mineralölhändlerin hat die Klägerin die gesamte Immobilie und damit anteilig auch den Beklagten mit Heizöl versorgt. Der Beklagte geriet im Jahre 2009 in Liquiditätsschwierigkeiten und konnte der Klägerin weder die geschuldete Miete noch die auf sein Mietobjekt anteilig entfallenden Kosten für die Heizöllieferungen bezahlen. Die Klägerin schaltete nach erfolglosem Mahnen ein Inkassounternehmen ein. Ein Mitarbeiter dieses Inkassounternehmens suchte den Beklagten in seinen Räumen auf und ließ sich von ihm zwei...
Artikel
24.09.2015