Das Landgericht (LG) in Heilbronn hat mit seinem Urteil vom 17.02.2015 unter dem Az. I 3 S 19/14 entschieden, dass Aufzeichnungen einer so genannten Dashcam nicht in einem Zivilprozess als Beweis verwendet werden dürfen.Damit wies das LG die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorinstanz (Amtsgericht Besigheim) zurück.Die Klägerin ist Halterin, aber nicht Eigentümerin eines bei einem Unfall beschädigten Autos (VW Passat), nachdem sie dieses zur Finanzierung des Kaufpreises einer Bank als Sicherheit übereignet hat. Die Klägerin macht jedoch Ansprüche auf Schadensersatz in ihrem eigenen Namen geltend, was im vorliegenden Fall zulässig ist. Denn die Klägerin erfüllt die Voraussetzungen für eine so genannte gewillkürte Prozessstandschaft.In der Sache verhilft das LG...
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02.03.2015