Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.09.2014

Verwendungsdauer muss angegeben werden

Eine scharfe Sache, die da vor dem Landgericht Wuppertal verhandelt wurde. Ein Apotheker hatte einen Hersteller von Rasierern und Rasierklingen abgemahnt, weil der für ein bestimmtes Modell keine Verwendungsdauer angegeben hatte. Das Unternehmen wehrte sich, wurde aber im Prozess rasiert: Das fragliche Modell darf ohne Verwendungsdauer auf der Packung nicht mehr verkauft werden (Urteil vom 16.06.2014, Az. 12 O 38/13). Der Hersteller hatte mit seinem Rasierer „Intuition Naturals Sensitive Care” eine Innovation auf den Markt gebracht. Hierbei sind die Klingen von einer Art Seifenschicht umgeben. Beim Kontakt mit Wasser schäumt diese Schicht auf, der Benutzer spart sich dadurch den Einsatz von Rasierschaum oder -gel. Was dem Kläger ein Dorn im Auge war: Das Unternehmen hatte auf...