Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.02.2014

Verwendung von alter Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

Das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen hat am 26.05.2011 zum Aktenzeichen I-4 U 35/11 durch Urteil ein wettbewerbsrechtliches Berufungsverfahren entschieden. Die Auseinandersetzung zwischen der Antragstellerin, die neben einem Speiserestaurant auch einen Wein- und Teehandel im Internet betrieb und der Antragsgegnerin, die als Großhändlerin unter anderem Weine und Spirituosen im Internet anbietet, begann mit einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.  Der Antragstellerin war aufgefallen, dass die Antragsgegnerin auf ihrer Internetseite eine Widerrufsbelehrung verwendet hatte, deren Inhalt nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage entsprach. Darüber hinaus beanstandete die Antragstellerin, dass die Antragsgegnerin auf die Sprachen, in denen...